Fahrzeugvermietung

Wenn Sie Adrenalinschübe lieben, wenn Sie die Freiheit lieben, wenn Sie den Wind in Ihren Haaren lieben, wenn Sie es lieben, eins mit der Umwelt zu sein, dann ist das Mieten eines Motorrads die perfekte Aktivität für Sie!

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Allgemeine Mietbedingungen

 

  1. Mietbedingungen

1.1 Das Mindestalter des Mieters beträgt 20 Jahre. Er muss mindestens 2 Jahre im Besitz eines gültigen Schweizer Führerausweises der Kategorie A (Motorräder mit mehr als 125 cm3 Hubraum) und/oder B (Motorwagen bis 3.5 t Gesamtgewicht) sein.

1.2 Es besteht Helmpflicht beim Fahren eines Trikes.

  1. Mietdauer und Verlaengerung

2.1 Der Mietvertrag ist für die eingetragene Dauer abgeschlossen. Die Miete beginnt mit der Übernahme des Mietfahrzeuges durch den Mieter.

2.2 Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur gültig, wenn sie vom Vermieter bewilligt ist.

2.3 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu annullieren, falls der Mieter seine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt, insbesondere wenn er mit Zahlungen in Verzug ist oder wenn der Vermieter Gefahr für sein Eigentum befürchten muss.

  1. Übernahme und Rückgabe

3.1 Das Mietfahrzeug wird dem Mieter vom Vermieter übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, sich über die Behandlung und Führung des Mietfahrzeuges eingehend unterrichten zu lassen. Schäden aus unsachgemäßer Behandlung gehen zu Lasten des Mieters.

3.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug bei der Übernahme zu prüfen. Er anerkennt das Mietfahrzeug in einwandfreiem und fahrbereitem Zustand mit vollem Benzintank übernommen zu haben.

3.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug auf den Zeitpunkt der Beendigung der Miete in ordnungsgemäßem Zustand und mit vollem Benzintank dem Vermieter zurückzugeben. Fehlende Bestandteile oder fehlendes Zubehör sind vom Mieter zum Neuwertpreis zu bezahlen.

3.4 Übernahme und Rückgabe des Mietfahrzeuges hat gemäß Vereinbarung auf dem Mietvertrag zu erfolgen.

3.5 Bei einer eintägigen Mietdauer besteht der Anspruch auf das Mietfahrzeug vom Vorabend 18.00 Uhr bis abends 17.00 Uhr oder nach vorangehender Vereinbarung. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird CHF 100.— für die erste Stunde und für jede weitere angebrochene Stunde CHF 50.— berechnet. Die Geltendmachung eines erlittenen Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

3.6 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer bleibt der vertraglich vereinbarte Mietpreis geschuldet.

  1. Mietpreis, Vorauszahlung, Kaution

4.1 Der Mieter anerkennt die vereinbarten Mietpreise. Die endgültige Abrechnung erfolgt bei der Fahrzeugrückgabe.

4.2 Der Mietpreis ist vor Übernahme des Fahrzeuges zu bezahlen. Jeder Mehrkilometer wird nach Fahrzeugrückgabe mit CHF 0.80 berechnet.

4.3 Eine etwaige Zustellung und/oder Abholung des Mietfahrzeuges wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.4 Der Mieter verzichtet darauf, allfällige eigene Forderungen dem Vermieter gegenüber mit diesem Mietvertrag zu verrechnen. Er verzichtet ferner auf das Retentionsrecht am Fahrzeug.

4.5 Die Kaution beträgt CHF 1000. — (tausend) und muss bei Übernahme des Mietfahrzeugs in bar hinterlegt werden.

  1. Auslandfahrten

5.1 Auslandfahrten mit dem Mietfahrzeug bedürfen der vorgängigen Vereinbarung mit dem Vermieter.

  1. Dokumente

6.1 Das Mietfahrzeug ist mit dem Fahrzeugausweis, der internationalen Versicherungskarte und einem europäischen Unfallprotokoll ausgerüstet.

  1. Behandlung, Benützung und Führung des Mietfahrzeuges

7.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug mit größter Sorgfalt zu behandeln und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Er verpflichtet sich ferner, vor Antritt jeder Fahrt den Ölstand und die Batterie zu überprüfen und nötigenfalls das Fehlende nachzufüllen.

7.2 Die Weitervermietung des Mietfahrzeuges, die Überlassung an im Mietvertrag nicht aufgeführte Personen, gewerbliche Personenbeförderung und Ausbildung von Fahrschülern sind unzulässig. Das Abschleppen oder Schieben von anderen Fahrzeugen mit dem Mietfahrzeug ist verboten.

Das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter selbst gelenkt werden. Im Falle eines Zuwiderhandelns verliert er die Kaution und ist haftbar für sämtliche Schäden inkl. eventuelle Prämienerhöhungen.

Mietbedingungen herunterladen und unterschreiben:

Telefon Anfrage

5436 Würenlos